19. Oktober 2024 I Kategorie: FamilienrechtVersorgungsausgleich und Hinterbliebenenansprüche
Das Oberlandesgericht München hat im Beschluss vom 2. August 2024 klargestellt, wie Versorgungsanrechte bei einer zugesagten Hinterbliebenenversorgung im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden müssen. Besonders wenn im Scheidungsverfahren die Frage der Rentenanrechte und Hinterbliebenenansprüche aufkommt, entstehen häufig Unsicherheiten. „Viele Mandanten sind sich nicht sicher, ob und wie Hinterbliebenenleistungen bei der Aufteilung der Versorgungsansprüche berücksichtigt werden“, erläutert Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg.
Berücksichtigung der Hinterbliebenenversorgung im Versorgungsausgleich
Nach der Entscheidung des OLG München wird deutlich, dass eine Hinterbliebenenversorgung als Teil der Versorgungsanrechte gewertet werden kann, sofern die Ansprüche klar definierbar sind. Das Gericht hebt hervor, dass solche Ansprüche die gerechte Aufteilung der Rentenanrechte beeinflussen und entsprechend berücksichtigt werden müssen. Herr Haschka, der sich seit Jahren mit der Umsetzung von Versorgungsausgleichen befasst, betont: „Diese Entscheidung bringt Klarheit in Fällen, in denen Hinterbliebenenansprüche zuvor oft unberücksichtigt blieben und hilft Betroffenen, eine fairere Aufteilung ihrer Anrechte zu erreichen.“
Besonderheiten im Versorgungsausgleich bei Hinterbliebenenversorgung
Die besonderen Aspekte einer Hinterbliebenenversorgung im Versorgungsausgleich verdeutlichen, wie wichtig eine präzise Beratung ist, um zukünftige Rentenansprüche bestmöglich zu sichern. Stefan Haschka weist darauf hin, dass es für Betroffene von Vorteil ist, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen: „Oft wird unterschätzt, wie komplex die Regelungen bei einer Hinterbliebenenversorgung im Versorgungsausgleich sein können.“ Er unterstützt seine Mandanten dabei, mögliche Unsicherheiten aufzuklären und deren finanzielle Sicherheit im Rentenalter sowie für Hinterbliebene umfassend zu gewährleisten.
Fachanwalt Stefan Haschka: Unterstützung bei komplexen Versorgungsausgleichsfragen
Stefan Haschka steht Betroffenen als Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg zur Seite, wenn es darum geht, den Versorgungsausgleich auch in Fällen mit besonderen Hinterbliebenenansprüchen korrekt zu regeln. Durch seine langjährige Erfahrung unterstützt er seine Mandanten dabei, ihre Versorgungsanrechte verständlich zu klären und rechtlich sicher umzusetzen, sodass keine Ansprüche verloren gehen.