15. Oktober 2024 I Kategorie: FamilienrechtNeu: steuerliche Entlastung für Alleinerziehende im Wechselmodell
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 10. Juli 2024 ein Urteil gefällt, das für alleinerziehende Eltern im paritätischen Wechselmodell eine steuerliche Entlastung vorsieht. Eltern, die sich die Betreuung ihrer Kinder gleichwertig teilen, können nun auch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Die Entscheidung setzt neue Maßstäbe in der steuerlichen Berücksichtigung des Betreuungsaufwands für alleinerziehende Eltern. Fachanwalt Stefan Haschka aus Augsburg betont, wie wertvoll dieses Urteil für viele Eltern ist, die eine gleichberechtigte Betreuung anstreben.
Mehr Rechtssicherheit für Alleinerziehende im Wechselmodell
Das Urteil stellt sicher, dass steuerliche Vergünstigungen auch für Eltern im paritätischen Wechselmodell möglich sind, was zuvor oft auf Probleme stieß. Dies betrifft vor allem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der nun auch in geteilten Betreuungssituationen geltend gemacht werden kann. Herr Haschka erklärt: „In meiner Praxis sehe ich häufig, dass Eltern im Wechselmodell steuerlich benachteiligt waren. Dieses Urteil bringt Klarheit und entlastet alleinerziehende Eltern finanziell, was eine gerechte und moderne Regelung ist.“
Entlastung für Alleinerziehende im Steuerrecht gezielt nutzen
Durch das Urteil des Bundesfinanzhofs wird alleinerziehenden Eltern eine steuerliche Erleichterung geboten, die im Wechselmodell besonders von Bedeutung ist. Herr Haschka betont, dass sich hier Chancen ergeben, die steuerliche Belastung fairer zu verteilen und rät, bestehende Bescheide durch einen Experten prüfen zu lassen: „Ein optimierter Steuerstatus kann die finanzielle Situation alleinerziehender Eltern deutlich verbessern.“ Die richtige Anwendung dieser Regelungen trägt dazu bei, finanzielle Herausforderungen im Alltag besser zu meistern und die Eltern-Kind-Bindung durch weniger finanzielle Sorgen zu stärken.
Unterstützung durch Fachanwalt Stefan Haschka
Für Eltern, die das paritätische Wechselmodell leben und Fragen zu ihrer steuerlichen Situation haben, bietet Herr Haschka eine umfassende Beratung. Mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht und einem klaren Verständnis der steuerrechtlichen Aspekte hilft Herr Haschka, die neuen Möglichkeiten für eine steuerliche Entlastung optimal zu nutzen. Seine Kanzlei in Augsburg unterstützt betroffene Eltern dabei, den steuerlichen Entlastungsbetrag korrekt zu beantragen und ihre Rechte wahrzunehmen.