19. September 2024  I  Kategorie: Verfügungsbefugnis des Vorerben bei Gütergemeinschaft mit dem Erblasser

Am 26. Juni 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wichtigen Urteil, dass die Verfügungsbefugnis eines Vorerben bei einer bestehenden Gütergemeinschaft mit dem Erblasser besonderen Regeln unterliegt. In vielen Erbfällen, in denen die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft lebten, stellt sich nach dem Tod eines Ehepartners die Frage, inwieweit der Vorerbe über das Vermögen verfügen kann.

Die Verfügungsbefugnis des Vorerben – Was gilt bei der Gütergemeinschaft?

Bei der Gütergemeinschaft besteht das Gesamtvermögen der Eheleute, das nach dem Tod des Erblassers vererbt wird. Der Vorerbe, der das Vermögen bis zur Weitergabe an den Nacherben verwaltet, hat nur eingeschränkte Verfügungsrechte. Der BGH hat klargestellt, dass die Verfügungsbefugnis des Vorerben insbesondere bei größeren Vermögensdispositionen, die das Gesamtgut betreffen, den gesetzlichen Einschränkungen des § 2112 BGB unterliegt. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, kommentiert: „Für Mandanten, die als Vorerben eingesetzt wurden, ist es entscheidend, diese gesetzlichen Grenzen genau zu kennen, um spätere Auseinandersetzungen mit den Nacherben zu vermeiden.“

Beratung durch Fachanwalt Stefan Haschka – Klarheit für Vorerben und Erblasser

In seiner Kanzlei in Augsburg unterstützt Rechtsanwalt Haschka Vorerben und Erblasser bei der Gestaltung von Erbregelungen und der korrekten Verwaltung des Erbes. „Immer wieder werde ich mit Fragen zur Verfügungsbefugnis konfrontiert, insbesondere bei Ehegatten in der Gütergemeinschaft. Dieses Urteil schafft Klarheit für Erben und bietet eine sichere Grundlage für zukünftige Entscheidungen“, so Haschka. Gerade im Erbrecht sind fundierte juristische Kenntnisse notwendig, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Was bedeutet das Urteil für Vorerben und Erben in der Praxis?

Das BGH-Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen juristischen Regelung, insbesondere für die Fälle, in denen Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft lebten. Vorerben sind gut beraten, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben rechtlich einwandfrei erfüllen. Fachanwalt Stefan Haschka hilft seinen Mandanten dabei, die Rechte und Pflichten von Vorerben genau zu verstehen und Konflikte mit Nacherben zu vermeiden.