02. September 2024 I Kategorie: FamilienrechtKontrollbetreuung trotz Vorsorgevollmacht: Fachanwalt in Augsburg erklärt
Am 8. Mai 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen eines richtungsweisenden Beschlusses, dass eine Kontrollbetreuung auch dann angeordnet werden kann, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Dies gilt vor allem in Fällen, in denen Zweifel an der Wahrnehmung der Interessen des Vollmachtgebers bestehen. Das Urteil schafft Klarheit über den rechtlichen Spielraum bei der Überwachung von Vorsorgevollmachten und stärkt den Schutz hilfebedürftiger Personen.
Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung – Wann wird sie notwendig?
Grundsätzlich soll eine Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass der Bevollmächtigte die Interessen des Vollmachtgebers umfassend wahrnimmt. Der BGH hat jedoch klargestellt, dass eine Kontrollbetreuung angeordnet werden kann, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Vollmacht bestehen oder wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, erläutert: „Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Vorsorgevollmacht ausreicht, um jegliche Fremdbetreuung zu verhindern. Das aktuelle Urteil zeigt jedoch, dass Kontrollmaßnahmen notwendig sein können, um den Schutz der betroffenen Person zu gewährleisten.“
Stefan Haschka: Rechtssicherheit bei Vorsorgevollmachten
Für Mandanten, die sich mit Vorsorgevollmachten absichern wollen, ist eine umfassende Beratung unerlässlich. Fachanwalt Stefan Haschka unterstützt Betroffene und ihre Familien in Augsburg dabei, Vorsorgevollmachten rechtssicher zu gestalten. „In meiner Praxis habe ich immer wieder mit Fällen zu tun, in denen Kontrollbetreuungen angeordnet werden. Daher ist es wichtig, dass Vorsorgevollmachten klar formuliert sind und Missbrauch ausgeschlossen wird“, so Haschka. Dies sichert nicht nur den rechtlichen Schutz des Vollmachtgebers, sondern auch den Vertrauensrahmen innerhalb der Familie.
Was bedeutet das BGH-Urteil für Betroffene?
Betroffene sollten ihre Vorsorgevollmacht regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen lassen. Das BGH-Urteil verdeutlicht, dass eine Kontrollbetreuung auch bei einer bestehenden Vollmacht erfolgen kann. Hier ist es wichtig, im Zweifel rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, bietet eine fundierte Beratung zu allen Aspekten des Betreuungsrechts und hilft, Vorsorgevollmachten sicher und wirksam zu gestalten.