01. Juli 2024  I  Kategorie: Anordnung von Erinnerungskontakten in Umgangsverfahren

In Umgangsverfahren kann die Anordnung von Erinnerungskontakten eine wichtige Rolle spielen, um das Wohl des Kindes zu fördern und den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. März 2024 – 20 UF 64/22 – bietet hierzu wertvolle Leitlinien.

Bedeutung von Erinnerungskontakten

Erinnerungskontakte sind regelmäßige, meist kurze Treffen oder Telefonate zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil, die dazu dienen, die Beziehung aufrechtzuerhalten und zu stärken. Diese Kontakte sind besonders wichtig, wenn es aufgrund von Konflikten zwischen den Eltern zu Umgangseinschränkungen kommt. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka erklärt: „Erinnerungskontakte können helfen, die Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen zu fördern und das emotionale Wohlbefinden des Kindes zu unterstützen.“

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. März 2024 stellt klar, unter welchen Umständen Erinnerungskontakte angeordnet werden können. Das Gericht betonte, dass solche Kontakte im besten Interesse des Kindes liegen müssen und darauf abzielen, die Beziehung zum nicht betreuenden Elternteil zu stabilisieren. Rechtsanwalt Stefan Haschka kommentiert: „Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Erinnerungskontakten als Mittel, um das Kindeswohl zu gewährleisten und den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten.“

Voraussetzungen und Durchführung

Für die Anordnung von Erinnerungskontakten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Kontakte dem Wohl des Kindes dienen und nicht zu einer zusätzlichen Belastung führen. Stefan Haschka erläutert: „Die Durchführung von Erinnerungskontakten sollte immer individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt sein. Hier ist eine sorgfältige Abwägung durch das Gericht erforderlich.“

Unterstützung durch Fachanwalt Haschka in Augsburg

Stefan Haschka steht seinen Mandanten in Augsburg mit seiner Expertise im Familienrecht zur Seite, um in Umgangsverfahren optimale Lösungen zu finden. „Ich unterstütze Eltern dabei, geeignete Regelungen für Erinnerungskontakte zu treffen und setze mich dafür ein, dass diese im besten Interesse des Kindes umgesetzt werden,“ betont Haschka. Seine Erfahrung und Fachkenntnisse sind hierbei von unschätzbarem Wert.

Fazit: Erinnerungskontakte als wertvolles Instrument

Die Anordnung von Erinnerungskontakten kann in Umgangsverfahren ein wertvolles Instrument sein, um das Wohl des Kindes zu fördern und die Beziehung zu beiden Elternteilen zu stärken. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe bietet hierzu wichtige Leitlinien. Mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Stefan Haschka können Eltern sicherstellen, dass diese Kontakte im besten Interesse des Kindes gestaltet und umgesetzt werden.