26. Juni 2024  I  Kategorie: , Riester-Rentenversicherung mit Fondsanteilen im Versorgungsausgleich

Die Riester-Rentenversicherung spielt eine wesentliche Rolle in der Altersvorsorge vieler Menschen. Wenn eine Ehe geschieden wird, stellt sich die Frage, wie diese Vorsorgeprodukte im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. Februar 2024 – 11 UF 970/23 – gibt wichtige Einblicke in den Umgang mit Riester-Rentenversicherungen mit Fondsanteilen im Rahmen des Versorgungsausgleichs.

Bedeutung des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich dient dazu, die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern gerecht aufzuteilen. Dies betrifft sowohl gesetzliche als auch private Rentenversicherungen. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht und Versicherungsrecht in Augsburg, erläutert: „Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner hälftig aufgeteilt. Dies schließt auch Riester-Rentenversicherungen ein.“

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg

Im Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. Februar 2024 wurde klargestellt, wie Riester-Rentenversicherungen mit Fondsanteilen im Versorgungsausgleich zu behandeln sind. Das Gericht entschied, dass auch die Fondsguthaben einer Riester-Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich einfließen müssen. Rechtsanwalt Stefan Haschka kommentiert: „Dieser Beschluss verdeutlicht, dass alle Bestandteile einer Riester-Rente, einschließlich der Fondsanteile, fair zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden müssen.“

Herausforderungen bei der Bewertung

Die Bewertung von Riester-Rentenversicherungen mit Fondsanteilen kann komplex sein, da der Wert der Fondsanteile Schwankungen unterliegt. Stefan Haschka erklärt: „Die dynamische Natur von Fondsanteilen erfordert eine genaue Bewertung zum Zeitpunkt der Scheidung. Es ist wichtig, hier einen genauen Überblick zu haben, um eine gerechte Aufteilung zu gewährleisten.“

Unterstützung durch Fachanwalt Stefan Haschka

Stefan Haschka steht seinen Mandanten in Augsburg mit umfassender Expertise zur Seite, um im Rahmen des Versorgungsausgleichs eine faire und rechtssichere Lösung zu finden. „Ich unterstütze meine Mandanten dabei, den genauen Wert ihrer Riester-Rentenversicherungen zu ermitteln und sorge dafür, dass diese korrekt im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden,“ betont Haschka.

Fazit: Sorgfältige Planung und rechtliche Beratung sind entscheidend

Die Berücksichtigung von Riester-Rentenversicherungen mit Fondsanteilen im Versorgungsausgleich erfordert sorgfältige Planung und fundierte rechtliche Beratung. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. Februar 2024 zeigt, wie wichtig eine präzise Bewertung und faire Aufteilung dieser Vorsorgeprodukte ist. Mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Stefan Haschka können Mandanten sicherstellen, dass ihre Altersvorsorge im Falle einer Scheidung korrekt und gerecht aufgeteilt wird.