08. Juni 2024  I  Kategorie: Aufwendungen für PID und künstliche Befruchtung: Steuerliche Absetzbarkeit

Die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik (PID) und künstliche Befruchtung ist ein komplexes Thema, das viele Paare betrifft. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 29. Februar 2024 – VI R 2/22 wichtige Klarstellungen vorgenommen, die für die Betroffenen von großer Bedeutung sind.

Wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für PID und künstliche Befruchtung unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt für Paare, die medizinische Unterstützung bei der Familienplanung in Anspruch nehmen müssen. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, erläutert: „Dieses Urteil schafft Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen die Kosten für diese medizinischen Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden können.“

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Damit die Aufwendungen steuerlich absetzbar sind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die medizinischen Maßnahmen notwendig sind und die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Stefan Haschka erklärt weiter: „Es ist wichtig, dass Paare die medizinische Notwendigkeit der Maßnahmen nachweisen können und die Ablehnung der Kostenerstattung durch die Krankenkasse dokumentieren. Nur so können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.“

Bedeutung für betroffene Paare

Für viele Paare, die sich einer PID oder künstlichen Befruchtung unterziehen müssen, bedeutet dieses Urteil eine finanzielle Erleichterung. Die Möglichkeit, die hohen Kosten teilweise steuerlich abzusetzen, kann die finanzielle Belastung erheblich mindern. Fachanwalt Haschka betont: „Die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen kann eine wesentliche Entlastung für betroffene Paare darstellen. Ich empfehle, frühzeitig eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Möglichkeiten zu prüfen.“

Unterstützung durch Fachanwalt Haschka

Stefan Haschka steht seinen Mandanten in Augsburg mit seiner Expertise im Familienrecht zur Seite und bietet umfassende Unterstützung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für PID und künstliche Befruchtung. „Ich helfe meinen Mandanten dabei, die notwendigen Nachweise zu erbringen und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen,“ so Haschka. Seine praxisorientierte Beratung zielt darauf ab, individuelle Lösungen zu finden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Fazit: Rechtliche und finanzielle Aspekte beachten

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. Februar 2024 ist ein wichtiger Meilenstein für die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für PID und künstliche Befruchtung. Betroffene Paare sollten sich über die rechtlichen und finanziellen Aspekte umfassend informieren und die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts in Anspruch nehmen. Mit der Hilfe von Rechtsanwalt Stefan Haschka können Paare in Augsburg sicherstellen, dass sie alle Möglichkeiten ausschöpfen und die steuerlichen Vorteile optimal nutzen.