25. März 2024  I  Kategorie: Wiederholter Umgangsausschluss durch einstweilige Anordnung

Stefan Haschka, renommierter Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, widmet sich ausführlich dem Thema des wiederholten Umgangsausschlusses durch einstweilige Anordnung. Dabei bezieht er sich auf den wegweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2023, welcher unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1889/23 geführt wird. In seinem umfangreichen Beitrag erläutert Rechtsanwalt Haschka die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Folgen eines wiederholten Umgangsausschlusses für alle beteiligten Parteien. Er betont die Bedeutung einer ausgewogenen Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung des Kindeswohls und plädiert für eine differenzierte Betrachtung der individuellen Umstände. Als erfahrener Experte auf dem Gebiet des Familienrechts bietet Rechtsanwalt Stefan Haschka seinen Mandanten eine kompetente Beratung und Unterstützung, um eine gerechte und angemessene Lösung in Umgangsfragen zu erreichen.

Was bedeutet der wiederholte Umgangsausschluss durch einstweilige Anordnung?

Ein Umgangsausschluss durch eine einstweilige Anordnung kann eine vorübergehende Maßnahme sein, um das Wohl des Kindes zu schützen. Wenn dieser Umgangsausschluss jedoch wiederholt und ohne hinreichende Gründe erfolgt, kann dies erhebliche Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kind haben.

Details zum Beschluss vom 14. Dezember 2023 des Bundesverfassungsgerichts:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2023 wichtige Grundsätze zum wiederholten Umgangsausschluss durch einstweilige Anordnung festgelegt. Dabei wurden insbesondere Fragen zur Verhältnismäßigkeit und zum Kindeswohl behandelt.

Fachanwalt für Familienrecht Haschka erklärt den Beschluss

Rechtsanwalt Stefan Haschka kommentiert den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: „Der Beschluss schafft Klarheit darüber, unter welchen Voraussetzungen ein wiederholter Umgangsausschluss durch einstweilige Anordnung verfassungsrechtlich zulässig ist und wie die Interessen des Kindes dabei angemessen berücksichtigt werden können. Er ist eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in Umgangsangelegenheiten.“

  • Verhältnismäßigkeit: Das Bundesverfassungsgericht betont die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit bei Maßnahmen zum Umgangsausschluss und stellt sicher, dass dieser nur bei schwerwiegenden Gründen und unter Berücksichtigung aller Umstände angeordnet werden darf.
  • Kindeswohl: Das Gericht legt großen Wert auf das Kindeswohl und stellt sicher, dass alle Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Umgang dem Wohl des Kindes dienen.
  • Rechtssicherheit: Der Beschluss schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und trägt dazu bei, dass Umgangsentscheidungen auf einer soliden rechtlichen Grundlage basieren.

Beratung vom Fachanwalt

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2023 (1 BvR 1889/23) bietet wichtige Leitlinien für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den wiederholten Umgangsausschluss durch einstweilige Anordnung. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Mandanten in Augsburg mit seiner Expertise im Familienrecht zur Seite, um bei Fragen zum Umgang individuelle Lösungen zu finden.

Hinweis: Dieser Newsbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.