24. Februar 2019 I Kategorie: FamilienrechtFamilienrecht Scheidung Augsburg
Die Kanzlei Haschka Rechtsanwälte übernimmt für Sie die Vertretung bei einer Scheidung und generell für das Familienrecht Augsburg. Wir sind erfahrene Fachanwälte und helfen Ihnen bei der Anpassung des familiären Rechtsrahmens, der zu Ihrem Lebensentwurf und zur Ihrer Lebenssituation passt.
Familienrecht Augsburg: unsere Kernkompetenzen
Im Familienrecht geht es um Unstimmigkeiten in der Familie, die bis zu Rechtsstreitigkeiten führen können. Die entsprechende Problematik kann
• zwischen Ehepartnern (Lebenspartnern),
• zwischen Eltern und Kindern,
• zwischen Großeltern und Enkeln,
• unter Geschwistern sowie
• zwischen weiteren Verwandten
auftreten. Die Fälle sind jeweils sehr unterschiedlich gelagert, Verallgemeinerungen verbieten sich hier. Als Anwälte für das Familienrecht Augsburg nehmen wir unsere Aufgaben mit Empathie und Einfühlungsvermögen wahr. Bei einer Eheschließung kann es um den Ehevertrag gehen, bei der Scheidung um das Güterrecht. Der familiäre Bereich hält im Verlauf eines langen Lebens viele Überraschungen und Eventualitäten bereit, die das Familienrecht regelt. Kinder sind betroffen, darunter die ehelichen ebenso wie die außerehelichen, die Pflege- und die Adoptivkinder. Wir möchten unseren Mandanten zu ihrem Recht und damit zu ihrem Familienglück verhelfen. Für diesen Ansatz ist oft eine rechtzeitige Beratung und Mediation hilfreich, bevor die Fronten gänzlich verhärtet sind. Korrekturen nach einem entflammten Streit sind wesentlich schwieriger zu bewerkstelligen. Mit einem vorausschauenden Handeln lässt sich vielfach ein teurer Rechtsstreit vermeiden. Benachbart dem Familienrecht Augsburg ist das Erbrecht, das eine spezielle Expertise erfordert. Auch zum Betreuungsrecht und den wesentlichen Vollmachten wie der Betreuungs- und Patientenverfügung sowie der Vorsorgevollmacht informieren wir Sie umfassend. Gern beraten wir Sie persönlich zum Familienrecht Augsburg.
Anwaltliche Vertretung bei einer Scheidung in Augsburg
Beim Familienrecht Augsburg geht es oft um eine Scheidung und deren Folgen und Probleme. Auch bei der Trennung von Partnern, die in einer eingetragenen Partnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben, ergeben sich diverse Probleme, bei denen wir Ihnen helfen können. Es geht schwerpunktmäßig in der Regel um
• den Scheidungsantrag,
• das Trennungsjahr,
• die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgesachen,
• den Versorgungsausgleich,
• das Vaterschafts- und Umgangsrecht,
• eventuell um das Vormundschaftsrecht oder eine Adoption sowie um den Auseinandersetzungsvertrag.
Konsultieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie sich mit dem Gedanken an eine Scheidung tragen. Bedenken Sie dabei, dass dem Scheidungsantrag ein Trennungsjahr vorausgehen muss. Oft wünschen unsere Mandanten eine “Blitzscheidung“. Diese ist durchaus möglich, jedoch müssen sich beide Ehepartner über ihren Trennungszeitpunkt und die Gütertrennung einig sein. Wie so eine Scheidung genau erfolgt, erklären wir Ihnen gern in einer persönlichen, eingehenden Besprechung. Sie dürfen bei dieser Art von Trennung keine Fehler machen, sonst verzögert sich Ihr Scheidungsverfahren erheblich. Nehmen Sie daher gern unsere Beratung in Anspruch. Wir klären Sie darüber hinaus über Sonderfälle und das Verfahren umfassend auf.