17. Januar 2022 I Kategorie: FamilienrechtWas muss ich im Trennungsjahr beachten?
Was muss ich im Trennungsjahr beachten?: Wenn alle Stricke in der Ehe reißen und der Traum von einem gemeinsamen Leben in Liebe und Glück zerfällt, ist der Weg zum Anwalt für eine Scheidung unumgänglich. Um diese in Deutschland vollziehen zu können, sind die Ehepartner verpflichtet das Trennungsjahr bereits vollzogen zu haben. Darauffolgend kann der Antrag für die Scheidung von einem Fachanwalt für Familienrecht (z.B. in Augsburg) eingereicht werden. Doch was muss ich im Trennungsjahr beachten?
Getrennte Haushalte im Trennungsjahr
Es gibt für die Eheleute einige Grundregeln, die im Trennungsjahr zu beachtet sind. Eine dieser Regelungen besagt, dass die Ehegatten, während der 12 Monate, getrennt leben müssen. Es ist unter bestimmten Bedingungen möglich, dass beide weiterhin in derselben Wohnung das Jahr verbringen können, doch darf der Haushalt nicht gemeinsam geführt werden. Die Wohnräume werden von Anfang an aufgeteilt, so dass jeder Ehepartner nur bestimmte Räume benutzen darf. Hierbei kann ein Anwalt auch Streitigkeiten verhindern und eine faire Aufteilung für beide Parteien ermöglichen.
Schriftliche Dokumentation der Trennung
Sobald einer der Ehepartner dem anderen den Trennungswunsch benachrichtigt und eine Trennung eintritt, beginnt das Trennungsjahr, bevor die Scheidung vollzogen wird. Hierbei ist zu beachten, dass die Trennung schriftlich mit Datum zu belegen ist. Dies kann als formloses Schreiben erfolgen, auf dem beide Parteien unterschreiben, dass sie sich getrennt haben. Als weitere Möglichkeit würde ein anwaltliches Schreiben ausreichen, in dem der Ehepartner dem anderen seine Absicht für die Trennung mitteilt. Dies kann grundsätzlich von jedem Anwalt im Familienrecht, wie beispielsweise in Augsburg, angefertigt werden.
Problematisch wird es, wenn die Eheleute weiterhin miteinander in einem weiten Umfang kommunizieren. Hierzu zählen beispielweise ein gemeinsames Weihnachtsfest, ein gemeinsames Konto oder auch gemeinsame Darlehen. Bei dem Letzteren sollte man früh möglichst mit der Bank das Gespräch suchen. Das Gericht kann in diesen Fällen die Scheidung mangels Trennungswillen nicht verrichten.
Faires Aufteilen der Habseligkeiten
Eine weitere Regelung für das Trennungsjahr fordert die Eheleute dazu auf alle Habseligkeiten aus dem gemeinsamen Haushalt einvernehmlich aufzuteilen. In der Situation ist empfehlenswert einen Scheidungsanwalt zu Rate zu ziehen, denn auch hier sind einige Heimtücken zu beachten, die sogar das Scheidungsverfahren in Gefahr bringen können.
Falls minderjährige Kinder involviert sind, erfüllt der Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung, wenn er diese betreut und versorgt. Der andere Elternteil ist für die Leistung des Barunterhaltes verpflichtet. Wenn Streitigkeiten bezüglich des Sorgerechtes in den Vordergrund treten sollten, sollte ein Anwalt dies klären.
Sollten die Ehepartner Testamente aufgesetzt haben, so müssten diese widerrufen werden. Der Wechsel in eine andere Steuerklasse ist ebenso nötig.
Weiterer passender Beitrag: Ablauf einer Scheidung