03. April 2021 I Kategorie: FamilienrechtWann ist ein Versorgungsausgleich möglich?
Wann ist ein Versorgungsausgleich möglich?: Bei den ehemaligen Paaren erlischt nach einer längeren Trennung in der Regel der Rechtsanspruch auf einen Versorgungsausgleich. Das schaut allerdings ganz anders aus, wenn die Ex-Partner noch wirtschaftlich voneinander abhängig sind. Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Augsburg klärt auf, was Sie darüber wissen sollten.
Wenn ein Ehepaar, das in Trennung lebt, erst nach einer langen Zeit die Scheidung einreicht, verfällt im Normalfall der Anspruch auf den Ausgleich der Anwartschaften, die in der Ehe von den Ehegatten erworben wurden. Dadurch wird vorausgesetzt, dass eine wirtschaftliche Verselbstständigung von beiden Ehepartnern erfolgt ist. Wenn es noch eine Art der Versorgungsgemeinschaft gibt, gilt dieser Ausgleich als nicht ausgeschlossen. Hier weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins auf das entsprechende Urteil vom Oberlandesgericht Zweibrücken (Aktenzeichen: 2 UF 25/14) hin.
Die Ehegatten wohnten in dem verhandelten Fall 13 Jahre getrennt, bis diese den Antrag auf Scheidung stellen. Ein gemeinsames Bankkonto war noch vorhanden, von welchem der Mann seinen Lebensunterhalt hauptsächlich bestritt sowie bei der Einkommensteuer eine gemeinsame Veranlagung bestand. Selbst die Wohnung, welche vom Mann genutzt wurde, hatten die Ehegatten zusammen gemietet.
Trotzdem wurde von dem Amtsgericht entschieden, dass der Mann auf einen Ausgleich zur Versorgung nach dem Scheidungsverfahren keinen Anspruch gegenüber seiner Frau habe, außer in den ersten drei Jahren nach der Trennung. In der Regel hätte er diesen gehabt. Allerdings war das Gericht der Ansicht, dass durch die lange Trennungszeit dieser Ausgleich nicht mehr vorgenommen werden braucht.
Für den Versorgungsausgleich wird wirtschaftliche Selbstständigkeit vorausgesetzt
Gegen diese Entscheidung hat sich der Mann mit Erfolg gewandt. Selbst das Oberlandesgericht entschied zwar, dass dieser Ausgleich bei langer Trennungszeit prinzipiell teilweise oder ganz ausgeschlossen sei, da die Versorgungsgemeinschaft aufgrund der Trennung aufgehoben ist. Jedoch sei dafür die Voraussetzung, dass die beiden Partner wirtschaftlich selbstständig sind. Das ist allerdings hier nicht der Fall.
Über Jahre hinweg habe der Mann sich am gemeinsamen Bankkonto der Ehegatten bedient, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten konnte. Die Frau habe auch hiervon profitiert, dass man sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen ließ und somit das Ehegattensplitting beanspruchen konnte. Aus diesem Grund müsse bei der Scheidung dieser Ausgleich selbst nach der langen Trennungszeit noch durchgeführt werden.
Der Rechtsanwalt für Familienrecht in Augsburg ist Ihnen gerne behilflich, wenn Sie Fragen zum Versorgungsausgleich haben.