20. Februar 2020 I Kategorie: FamilienrechtKosten einer Scheidung
Wer nach einem Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg sucht, ist bei uns an der richtigen Stelle. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, was denn beispielsweise die Kosten einer Scheidung betragen können? Ein guter Scheidungsanwalt hat seinen Preis, doch auch die Chemie zwischen dem Anwalt und dem Mandanten sollte stimmen. Die Kosten einer Scheidung richten sich unter anderem nach dem (monatlichen) Nettoeinkommen der Eheleute sowie nach der Anzahl an Kindern, die unterhaltspflichtig sind. Außerdem kommt ein Freibetrag von 61.355 Euro übersteigenden Vermögen pro Ehegatten sowie Kind dazu.
Passender Rechtsanwalt für die Scheidung
Wer nach einem passenden Rechtsanwalt für eine Scheidung sucht, hat die Qual der Wahl. Ein guter Scheidungsanwalt berechnet zuerst einmal den Streitwert für das Verfahren, nach dem sich auch die Gerichtskosten und die Gebühren für den Rechtsanwalt selbst, berechnen.
Die Summe des monatlichen Nettoeinkommens von beiden Ehepartnern wird zuerst einmal gebildet und schlussendlich mit der Zahl 3 multipliziert. Wie genau darf man das nun verstehen?
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Frau ist verheiratet und möchte sich scheiden lassen. Sie verdient 1.000 Euro netto im Monat. Ohr Ehemann verdient jeden Monat 2.000 Euro netto. Die Summer ergibt zusammen also 3.000 Euro. Das dreifache Nettoeinkommen liegt nun bei 9.000 Euro, denn wir haben den Betrag (3.000 Euro) mit der Zahl 3 multipliziert. Falls das Ehepaar noch unterhaltspflichtige Kinder hat, werden pro Kind 255 Euro abgezogen.
Hat die Familie nun beispielsweise zwei Kinder, die noch unterhaltspflichtig sind, werden von den berechneten 9.000 Euro genau 510 Euro abgezogen. Diese 510 Euro ergeben sich aus dem Betrag von 255 x 2 gerechnet. Der Streitwert, um den es im Verfahren nun geht, beläuft sich auf 8.490 Euro.
Das Vermögen wird dazu addiert
Die Familie hat nun ein Vermögen von 250.000 Euro. Für die zwei Ehegatten sowie die zwei Kinder ist jeweils 61.355 Euro (der Freibetrag) abzuziehen. Man zieht diesen Betrag also ganze 4 x ab. Die Summe, die noch bleibt, ist danach 4.580 Euro. 10 Prozent davon (459 Euro) werden nun zum Streitwert, der bereits berechnet wurde (also zu den 8.490 Euro) addiert. Es ergibt sich nun ein neuer Streitwert von 8.948 Euro, um den es geht.
Es kann auch sein, dass das Gericht diesen Streitwert noch um bis zu 30 Prozent verringert. Dies geschieht, wenn die Scheidung einvernehmlich und ohne weitere Streitigkeiten wie Unterhalt oder Sorgerecht vonstattengeht. Die Schulden und die Verbindlichkeiten werden natürlich stets von dem Freibetrag abgezogen. Sollte man mehr als diese 61.355 Euro haben, so wird dieser übersteigende Betrag ebenfalls mit 10 Prozent beim Streitwert berücksichtigt werden.
Wer nach einem guten Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg sucht, ist in unserer Kanzlei genau an der richtigen Adresse!
Autor: Kosten einer Scheidung Stefan Haschka