22. Januar 2020  I  Kategorie: Unfallversicherung Definition Unfall

Die Definition des Unfallbegriffs in der Privaten Unfallversicherung

Unfallversicherung Definition Unfall: Der Unfallbegriff ist klar umrissen und definiert. Im Versicherungsfall wird dem Versicherungsnehmer und den von ihm im Vertrag mit versicherten Personen die so genannte Invaliditätsleistung ausbezahlt. Diese wird von der privaten Unfallversicherung getragen. Der Versicherungsnehmer erhält im Schadensfall eine bestimmte Geldsumme. Die Höhe dieser Summe hängt von der Stärke der Beeinträchtigung des Geschädigten durch den Unfall ab. Es wird dabei auch die Stärke und Dauer der erlittenen Beeinträchtigung mit einkalkuliert. So wird eine sehr individuelle Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit berücksichtigt, die als Invalidität bezeichnet wird. Ihr Rechtsanwalt in Augsburg als Fachanwalt für Versicherungsrecht steht beratend zur Seite.

Die Einordnung der erlittenen gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen unter dem Unfallbegriff ist jedoch nicht immer so einfach. Sie muss immer in den jeweiligen Zusammenhang gebracht werden. Nur wenn ein „Unfall“ im tatsächlichen juristischen Sinne vorliegt und nachweisbar ist, ist die private Versicherung dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Weiter erklären wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht

Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen haben eine genaue Definition für einen Unfall. Er sei dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig eine Beschädigung seiner Gesundheit erleidet, die durch ein plötzliches Ereignis von außen auf seinen Körper wirkt. Sie wird als Unfallereignis bezeichnet.

Ob eine vorliegende Verletzung durch ein solches Unfallereignis verursacht wurde, muss daher individuell und jedesmal im Einzelfall geprüft werden. Nur wenn diese Überprüfung erfolgt und das Ergebnis entsprechend ausfällt, ist der Versicherer dazu verpflichtet, gewisse Leistungen bei einer durch ein Unfallererignis verursachten Beeinträchtigung der Gesundheit zu erbringen.

Was genau sieht das Versicherungsrecht noch vor?

Zudem muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Beeinträchtigung und dem Unfallereignis bestehen, so die Rechtsprechung des BGH. Der Versicherungsnehmer ist mit seinem Rechtsanwalt in der Beweispflicht und muss die überwiegende Ursächlichkeit beweisen, die das Unfallereignis auf die gesundheitliche Beeinträchtigung hat. In Fällen, in denen der Gesundheitsschaden das Ergebnis von bereits vor dem Unfallereignis vorhandenen degenerativen Veränderungen ist, die durch das Unfallereignis begünstigt oder verstärkt wurden (dies wird als Gelegenheitsursache bezeichnet), ist die Versicherung nicht zur Leistung von Zahlungen verpflichtet.

Ob der Versicherungsnehmer aus seiner privaten Unfallversicherung Leistungen erhalten kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Der Sachverhalt und die rechtlichen Bedingungen des individuellen Versicherungsverhältnisses sind hier genau zu prüfen und zu berücksichtigen. In vielen Fällen sind hier rechtliche Probleme zu lösen, die die Einschaltung des Fachanwalts für Versicherungsrecht in Augsburg notwendig und sinnvoll machen.

Autor des Beitrages: Unfallversicherung Definition Unfall – Fachanwalt für Versicherungsrecht Stefan Haschka.

Häufige Fragen und Antworten zum Versicherungsrecht